{"id":10251,"date":"2018-01-09T17:28:18","date_gmt":"2018-01-09T17:28:18","guid":{"rendered":"https:\/\/multiacademstg.wpengine.com\/eugdpracademy\/?post_type=knowledgebase&#038;p=10251"},"modified":"2023-11-27T23:19:22","modified_gmt":"2023-11-27T23:19:22","slug":"ist-die-einwilligung-notwendig-sechs-rechtliche-grundlagen-fur-die-datenverarbeitung-gemas-dsgvo","status":"publish","type":"adv_resources","link":"https:\/\/advisera.com\/de\/artikel\/ist-die-einwilligung-notwendig-sechs-rechtliche-grundlagen-fur-die-datenverarbeitung-gemas-dsgvo\/","title":{"rendered":"Ist die Einwilligung notwendig? Sechs rechtliche Grundlagen f\u00fcr die Datenverarbeitung gem\u00e4\u00df DSGVO"},"content":{"rendered":"<p>Der EU-Datenschutzgrundsatz macht eine eindeutige Aussage, wonach die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtm\u00e4\u00dfig ist, wenn sie und in dem Ma\u00dfe in dem dies nach geltendem Recht zul\u00e4ssig ist, erfolgt. Jede Begr\u00fcndung f\u00fcr die Verarbeitung, die der f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortliche angeben k\u00f6nnte, die nicht in diesem pr\u00e4zisen Umfang gegeben ist, ist ohne gesetzliche Grundlage und wird als rechtswidrig erachtet.<\/p>\n<p>Unternehmen gehen manchmal davon aus, dass sie die Einwilligung der betroffenen Personen zur Verarbeitung derer Daten einholen m\u00fcssen. Dies kann als un\u00fcberwindbare administrative H\u00fcrde erscheinen, aber die Einholung und Verwaltung von Einwilligungen ist nicht f\u00fcr alle T\u00e4tigkeiten der Verarbeitung personenbezogener Daten vorgeschrieben. Die Einwilligung ist nur eine von mehreren M\u00f6glichkeiten, um Verarbeitungst\u00e4tigkeiten zu legitimieren, wenn andere rechtliche Grundlagen f\u00fcr die Verarbeitung ersch\u00f6pft sind.<\/p>\n<p>Hier ein \u00dcberblick \u00fcber die sechs Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Verarbeitung, die von der <a href=\"https:\/\/advisera.com\/de\/artikel\/was-ist-die-eu-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">DSGVO<\/a> anerkannt werden:<\/p>\n<h2>1. Gesetzliche Verpflichtungen und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften<\/h2>\n<p>Die strengste, genaueste, aber auch optimale Grundlage f\u00fcr die Verarbeitung (in Bezug auf den Datenverantwortlichen) ist das Vorliegen von mindestens einer Rechtsvorschrift (Erw\u00e4gungsgrund 39, 40, 41; <a href=\"https:\/\/advisera.com\/gdpr\/lawfulness-of-processing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel 6 Absatz 1<\/a>), die die Verarbeitungst\u00e4tigkeiten fordert (d.h. rechtfertigt). Die Angabe des Rechtsakts und seines nummerierten Auszuges ist f\u00fcr die Datenverantwortlichen \/ -auftragsverarbeiter obligatorisch und muss vor oder zum Zeitpunkt der Datenerhebung bereitgestellt werden. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen Datenverantwortlichen und -auftragsverarbeiter finden Sie in diesem Artikel: <a href=\"https:\/\/advisera.com\/de\/artikel\/eu-dsgvo-verantwortlicher-vs-auftragsverarbeiter-was-sind-die-unterschiede\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">EU DSGVO Verantwortlicher vs. Auftragsverarbeiter \u2013 Was sind die Unterschiede?<\/a><\/p>\n<p>Ausz\u00fcge der DSGVO Erw\u00e4gungsgrund 45 und <a href=\"https:\/\/advisera.com\/gdpr\/lawfulness-of-processing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel 6 (1)(c), 6 (3)<\/a> erlauben eine Verarbeitung, wenn dies zur Einhaltung einer rechtlichen Verpflichtung nach EU-Recht oder nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erforderlich ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr diese Rechtsgrundlage gibt es viele Beispiele: Besch\u00e4ftigungsunterlagen, Unfallberichte f\u00fcr Patientenunterlagen und Arbeitsschutzaufzeichnungen usw.<\/p>\n<h2>2. Vertragserf\u00fcllung<\/h2>\n<p>Die Anerkennung der Grundlagen der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit (d.h. vertragliche Verpflichtungen) stellt die Rechtsgrundlage dar (Erw\u00e4gungsgrund 44, <a href=\"https:\/\/advisera.com\/gdpr\/lawfulness-of-processing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel 6 (1)(b)<\/a>), die die Verarbeitung in zwei Szenarien erlaubt. Erstens, wenn es notwendig ist, einen neuen Vertrag abzuschlie\u00dfen oder im Rahmen des bestehenden Vertrags mit der betroffenen Person zu arbeiten, dann ist die Datenverarbeitung erlaubt. Das zweite Szenario ist, wenn die betroffene Person Aktivit\u00e4ten gegen\u00fcber dem Datenverantwortlichen einleitet, in diesem Fall ist die Verarbeitung bereits vor Vertragsabschluss erlaubt. Dies ist der Fall bei vorvertraglichen Beziehungen (Vorbereitung oder Verhandlung vor Abschluss eines Vertrags), in denen die DSGVO betont, dass die Einleitung von Verarbeitungsschritten eher auf Antrag der betroffenen Person als vom Verantwortlichen erfolgen sollte.<\/p>\n<p>Ein Beispiel hierf\u00fcr ist die Verarbeitung von Angaben bez\u00fcglich Kreditkarten, um die Zahlung durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. In F\u00e4llen, in denen ein Vertrag noch nicht vorliegt, beispielsweise wenn eine Person Informationen von einem Dienstanbieter \u00fcber einen bestimmten Dienst per E-Mail oder sozialem Netzwerk anfordert, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dieser Person f\u00fcr die Beantwortung der Anfrage gestattet.<br \/>\n<div id=\"middle-banner\" class=\"banner-shortcode\"><\/div><script>loadMiddleBanner();<\/script><div id=\"sidebar-banner-trigger\" class=\"banner-shortcode\"><\/div><\/p>\n<h2>3. Lebenswichtige Interessen<\/h2>\n<p>In Situationen, die nicht durch das spezifische Gesetz abgedeckt sind und in Ermangelung eines Vertrages, ist die Verarbeitung zul\u00e4ssig, wenn dies zum Schutz lebenswichtiger Interessen (Erw\u00e4gungsgrund 46, <a href=\"https:\/\/advisera.com\/gdpr\/lawfulness-of-processing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel 6 Absatz 1 (d)<\/a>) der betroffenen Person erforderlich ist. Die Bedingung kann auf andere Personen (z. B. Kinder der betroffenen Person) erweitert werden.<\/p>\n<p>Es wird jedoch geraten, die Anwendbarkeit abzuw\u00e4gen, da &#8222;lebenswichtige Interessen&#8220; normalerweise nur f\u00fcr Situationen gelten, in denen es um Leben oder Tod geht. Zu solchen Situationen kann geh\u00f6ren, dass Notfalldienste eine Liste mit Namen- und Altersangaben der Bewohner erhalten, wenn sie auf einen Notruf reagieren.<\/p>\n<h2>4. \u00d6ffentliches Interesse oder unter \u00f6ffentlicher Gewalt handeln<\/h2>\n<p>Wenn die Durchf\u00fchrung einer im \u00f6ffentlichen Interesse liegenden Aufgabe oder die Aus\u00fcbung einer dem Verantwortlichen von einer Beh\u00f6rde \u00fcbertragenen Aufgabe die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, ist dies aufgrund des Erw\u00e4gungsgrundes 45 zul\u00e4ssig. <a href=\"https:\/\/advisera.com\/gdpr\/lawfulness-of-processing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel 6 (1)(e)<\/a> der DSGVO.<\/p>\n<p>Obwohl die Genehmigung standardm\u00e4\u00dfig erteilt wird, kann die Verarbeitung auf dieser Grundlage Einw\u00e4nden von betroffenen Personen unterliegen. Dies wird offiziell anerkannt, um eine \u00dcberpr\u00fcfung der Besonderheiten der Situation zu erm\u00f6glichen. Es gibt der betroffenen Person grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit, die Definition des \u00f6ffentlichen Interesses des Verantwortlichen zu hinterfragen. Der Einwand kann berechtigt oder nicht berechtigt sein, aber er muss anerkannt und rechtzeitig beantwortet werden.<\/p>\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr diese Art von Verarbeitung ist, dass es politischen Parteien erlaubt sein k\u00f6nnte, eine Kopie des W\u00e4hlerverzeichnisses zu verwalten.<\/p>\n<h2>5. Legitime Interessen<\/h2>\n<p>Die vielleicht am wenigsten eindeutige Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verarbeitung ist der Grundsatz der &#8222;legitimen Interessen&#8220; (Erw\u00e4gung 47, 48; <a href=\"https:\/\/advisera.com\/gdpr\/lawfulness-of-processing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel 6 (1)(f)<\/a>). Kurz gesagt, bietet er die M\u00f6glichkeit, eine Rechtfertigung f\u00fcr die Verarbeitung von Daten, die nicht in die oben genannten rechtlichen Modelle fallen, zu entwickeln. Mit dieser Begr\u00fcndung k\u00f6nnen Daten verarbeitet werden, ohne die Einwilligung der betroffenen Personen zu verwalten. Sie kann sowohl f\u00fcr den Datenverantwortlichen als auch f\u00fcr den Dritten gelten, dem die Daten offengelegt werden.<\/p>\n<p>Dies gilt jedoch nur in Situationen, in denen die Interessen, Rechte oder Freiheiten der betroffenen Personen die Interessen des Verantwortlichen nicht au\u00dfer Kraft setzen. Um diese potenziell gegens\u00e4tzlichen Interessen zu vergleichen, m\u00fcssen die Datenverantwortlichen einen sogenannten &#8222;Abw\u00e4gungstest&#8220; durchf\u00fchren (der Gegenstand eines gesonderten Artikels sein wird).<\/p>\n<p>Die DSGVO gibt vage Beschreibungen m\u00f6glicher Szenarien, die in die Grundlage legitimer Interessen passen. Beispiele sind: bestimmte Kunden- oder Dienstleistungsbeziehungen zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen (mit Einschr\u00e4nkungen in Bezug auf Arbeitsvertr\u00e4ge und Beh\u00f6rden). Sie umfasst auch Verfahren zur Verhinderung von Betrug sowie die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten in Unternehmen oder Einrichtungen des Verantwortlichen, die einer zentralen Stelle f\u00fcr interne Verwaltungszwecke angeschlossen sind. Dies kann die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden oder Mitarbeitern umfassen.<\/p>\n<h2>6. Einverst\u00e4ndnis betroffener Personen<\/h2>\n<p>F\u00fcr Szenarien, die nicht in eine der oben genannten Kategorien fallen, bleibt den Datenverantwortlichen eine letzte M\u00f6glichkeit: die Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen, d.h. die Zustimmung der betroffenen Personen (Erw\u00e4gungsgr\u00fcnde 32, 42, 43; <a href=\"https:\/\/advisera.com\/gdpr\/lawfulness-of-processing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel 6(1)(a)<\/a>) einzuholen.<\/p>\n<p>Die Einwilligung muss ausschlie\u00dflich sein und das Ermessen der betroffenen Person widerspiegeln, eine positive und frei gegebene Antwort auf die gut strukturierte, eindeutige Beschreibung der Verarbeitungst\u00e4tigkeit. Der Grundsatz des &#8222;Opt-In&#8220; ist obligatorisch, d.h. es kann keine Verarbeitung stattfinden, bevor die Zustimmung geleistet wurde. Ein Datenverantwortlicher muss nachweisen k\u00f6nnen, dass das Einverst\u00e4ndnis erteilt wurde und dar\u00fcber muss ein Protokoll bestehen.<\/p>\n<p>Was diese Rechtsgrundlage am wenigsten attraktiv macht, sind die Anforderungen der DSGVO an die G\u00fcltigkeit der Einholung und Verwaltung der Einwilligung und die Tatsache, dass die Einwilligung jederzeit und auf einfache Weise, wie sie auch erteilt wurde, zur\u00fcckgezogen werden kann.<\/p>\n<p>Die DSGVO schreibt vor, dass das Alter eines Kindes best\u00e4tigt wird und dass das Einverst\u00e4ndnis der Eltern\/der Erziehungsberechtigten f\u00fcr die Datenverarbeitungst\u00e4tigkeit (mit einigen Ausnahmen) erteilt werden muss. Je nach Alter des Kindes kann es verpflichtend sein, auch dem Kind Informationen \u00fcber die Verarbeitung in einer ihm leicht verst\u00e4ndlichen Sprache zu vermitteln.<\/p>\n<p>Eines der h\u00e4ufigsten Szenarien bei der Verwaltung des Einverst\u00e4ndnisses, die obligatorisch und nicht vermieden werden kann, ist die Erhebung von Kontaktangaben der betroffenen Personen f\u00fcr Marketingzwecke, wie E-Mail-Newsletter. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur blo\u00dfen Verbesserung der Gesch\u00e4ftsaussichten des Datenverantwortlichen unterliegt weder einer gesetzlichen Regelung noch der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften noch geh\u00f6rt sie zu einer der oben genannten Kategorien und ist nur mit einer \u00fcberpr\u00fcfbaren und g\u00fcltigen Zustimmung gestattet.<\/p>\n<h2>So viele M\u00f6glichkeiten, so wenig Zeit\u2026<\/h2>\n<p>Unter Ber\u00fccksichtigung all dieser Fakten sollten Organisationen, die als Datenverantwortliche t\u00e4tig sind, eine detaillierte \u00dcberpr\u00fcfung aller ihrer Datenverarbeitungst\u00e4tigkeiten durchf\u00fchren, wobei f\u00fcr jede von ihnen eine Rechtsgrundlage festgelegt und die vorgeschriebene Dokumentation bez\u00fcglich der Einhaltungszwecke aufbewahrt werden muss.<\/p>\n<p>Organisationen sollten versuchen, die Verwendung von Zustimmungen zu vermeiden, um das Risiko der Verweigerung und des Widerrufs zu verringern, aber diese Ausweichstrategie wird nicht bei allen rechtlichen Bedingungen funktionieren. Bei jeder der sechs Grundlagen ist eine rechtlich fundierte und transparent kommunizierte Definition der Verarbeitung ein absolutes Muss.<\/p>\n<p><em>Klicken Sie hier, um den kostenlosen<\/em> <a href=\"https:\/\/info.advisera.com\/eugdpracademy\/free-download\/project-plan-for-eu-gdpr-implementation\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Projektplan f\u00fcr die EU DSGVO Umsetzung<\/a> <em>herunterzuladen und zu erfahren, wie alle Anforderungen der DSGVO einzuhalten sind<\/em>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der EU-Datenschutzgrundsatz macht eine eindeutige Aussage, wonach die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtm\u00e4\u00dfig ist, wenn sie und in dem Ma\u00dfe in dem dies nach geltendem Recht zul\u00e4ssig ist, erfolgt. 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